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Trade Funds Trading Technologie Ltd London - AGB


1. Grundregeln für die Beziehung zwischen Trade Funds und dem Kunden


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Trade Funds. Trade Funds, ein Prop Trading Unternehmen, ist berechtigt, die Vermittlung von Fremdgeldkonten über Interbanken mit Fremdkapital an Privatpersonen sowie an Unternehmen vorzunehmen. Trade Funds ist jedoch nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Finanzinstrumenten der Kunden zu verschaffen. Trade Funds richtet sich ausschließlich an Kunden, die weder eine Beratung noch individuelle Auskünfte zu bestimmten Finanzinstrumenten benötigen. Alle Kunden werden grundsätzlich als Privatkunden eingestuft, und damit werden alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), beachtet. Eine Änderung der Einstufung erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.


2. Leistungen von Trade Funds


Der Kunde kann Trade Funds mit der Vermittlung von Fremdgeld-Trading-Konten beauftragen. Sofern der Auftrag von Trade Funds angenommen wird, entsteht ein Vermittlervertrag mit dem Kunden, der auf die Vermittlung eines Hauptvertrages zum Erwerb eines Fremdgeldkontos abzielt, wobei ein Vermittlungserfolg jedoch nicht geschuldet wird. Der konkrete Dienstleistungsinhalt dieses Vermittlungsvertrages ergibt sich aus den nachstehenden Absätzen 2 - 5. Trade Funds bietet dem Kunden ausschließlich Fremdgeldkonten an, für die der Kunde eine geringe Gebühr und einen monatlichen Beitrag für die Nutzung zahlt. Trade Funds nimmt keine Kundengelder an, mit denen der Kunde auf den Märkten investieren könnte. Es werden nur eigene Handelskonten mit dem Eigenkapital der Trade Funds Ltd angeboten. Der Kunde verpflichtet sich, das Fremdgeldkonto von Trade Funds für mindestens 12 Monate zu nutzen. Sollte der Kunde die Nutzung vor Ablauf dieser 12 Monate beenden oder die monatlichen Gebühren nicht zahlen, entfallen alle Bedingungen der Zusammenarbeit. In diesem Fall erhält der Kunde weder Gewinne noch die eingezahlte Gebühr zurück, und das Konto wird automatisch deaktiviert. Der Drawdown beträgt hierbei 20 % des Kontos, und für Verluste haftet der Kunde nicht. Trade Funds haftet zu 100 % für Verluste, die durch das Trading des Kunden verursacht wurden. Gewinne werden erst nach 12 Monaten ab Beginn des Tradings ausgezahlt. Trade Funds nimmt nur langfristig orientierte Kunden auf; kurzfristige Trader sind bei Trade Funds nicht erwünscht. Es handelt sich um eine beratungsfreie Dienstleistung, bei der keine individuelle Anlageberatung oder auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden abgestimmte Anlageempfehlungen erfolgen. Trade Funds prüft auch nicht, ob die gewählte Anlage den Anlagezielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht. Informationen zur gewählten Anlage erhält der Kunde ausschließlich durch standardisierte Unterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Vermögensanlageninformationsblatt oder Produktinformationsblatt). Trade Funds überprüft nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben, die Bonität des Kunden sowie die Plausibilität des Anlagekonzepts. Bei einem nicht komplexen Finanzinstrument gemäß § 63 Absatz 11 Nr. 1 a) - f) WpHG und auf Initiative des Kunden erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Trade Funds kann jederzeit Positionen schließen, die sich im Risikobereich befinden, um große Verluste auf dem Konto zu vermeiden. Der Kunde darf das Konto nur selbst traden; sollte Trade Funds feststellen, dass das Konto von einer Drittperson genutzt wurde, wird das Konto deaktiviert, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Gewinne.


3. Weiterleitung von Kundenaufträgen


Sofern Originaldokumente vorgeschrieben sind, werden Aufträge bei Vorlage der vollständigen Unterlagen postalisch im Original weitergeleitet. Kauf- und Verkaufsaufträge im Trading können in der Regel online über die Trade Funds Trading-Plattform vom Kunden ausgeführt werden. Hierfür gelten ausschließlich die Vertragsbestimmungen von Trade Funds. Sollte Trade Funds bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar sein, ist der Kunde verpflichtet, ein anderes Kommunikationsmittel zu verwenden. Wenn die Voraussetzungen für die Ausführung eines Auftrags erfüllt sind, wird dieser von Trade Funds unverzüglich an die ausführende Stelle weitergeleitet.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) unverzüglich an Trade Funds zu melden. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen, da uneindeutige Aufträge zu unerwünschten Folgen oder Verzögerungen bei der Ausführung führen können. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Änderungen oder Rückrufe von Aufträgen müssen als solche deutlich gekennzeichnet sein und können nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig eingehen. Der Kunde ist angehalten, alles zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seines Auftrags zu gewährleisten.


5. Zuwendungen


Trade Funds erhält für die Vermittlung von Finanzprodukten an den Kunden vom Produktanbieter und/oder Dritten Zuwendungen in Form von Provisionen über den Spread und nicht monetären Vorteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Trade Funds diese Zuwendungen behält.


6. Haftung


Trade Funds haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Diese Kardinalspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.


7. Abtretungsverbot


Der Kunde kann Ansprüche, die ihm aus der Geschäftsbeziehung mit Trade Funds zustehen (einschließlich Schadensersatzansprüche), nur mit Zustimmung von Trade Funds an Dritte abtreten.


8. Entgelt für Bereitstellung von Aufzeichnungen


Trade Funds ist gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, aufzuzeichnen. Für die Bereitstellung von Kopien dieser Aufzeichnungen wird ein Entgelt erhoben, das sich nach dem Aufwand richtet und erfragt werden kann.


9. Streitschlichtung


Trade Funds ist verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


10. Änderungen der AGB


Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Genehmigungswirkung sowie auf die Frist wird in der Änderungsmitteilung nochmals hingewiesen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Für die Geschäftsbeziehung zwischen Trade Funds und dem Kunden gilt britisches Recht. Die Vertragssprache ist Englisch. Ist der Kunde Kaufmann und die Geschäftsbeziehung gehört zu seinem Gewerbebetrieb, ist der Geschäftssitz von Trade Funds in Großbritannien, London, der Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.